Spruch Keinem der Revisionsrekurse wird Folge gegeben. Der Antragsgegner ist schuldig, der Antragstellerin die mit 20.577,15 S bestimmten Kosten ihrer Rechtsmittelgegenschrift (darin 1.870,65 S an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die am 25.10.1973 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 10.5.1985, 10 Cg 45/85, aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners rechtskräftig geschieden. Ehepakte waren nicht errichtet worden. Der Ehe entstammen Andrea D***, geboren am 21.…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionsrekurse sind (in der Hauptsache) im Hinblick auf den Zulassungsausspruch des Rekursgerichtes zulässig, aber nicht berechtigt. Vor Eingehen in die Rechtsmittelausführungen ist festzuhalten, daß gemäß § 232 Abs.2 AußStrG der Rekurs an den Obersten Gerichtshof gegen die Entscheidung des …