Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Karl Alois A wird verworfen. Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Franz Josef B wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch I A und im diesen Angeklagten betreffenden Strafausspruch einschlie…
Text Gründe: Die zuletzt beschäftigungslos gewesenen Karl Alois A und Franz Josef B (nicht C; siehe die Unterschriften im Akt, insbesonders ON. 10, 13, 16) wurden des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Diebstahls durch Einbruch n…
Rechtliche Beurteilung Der Rechtsrüge (§ 281 Abs.1 Z.9 lit.c, inhaltlich Z.9 lit.b StPO) zuwider hängt die Verfolgung des A wegen des in der Bundesrepublik Deutschland verübten Einbruchsdiebstahls (I C) nicht davon ab, daß die Behörden des Tatortstaats eine Anzeige oder einen Antrag auf Einleitung des Strafverfahrens wege…