Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden der beiden Angeklagten sowie die Berufung des Angeklagten Wilhelm VAN DER F*** werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung des Angeklagten Rupert L*** werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugemittelt. Gemäß § 390 a StPO fallen beiden Angeklagten die K…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 45-jährige Kaufmann Wilhelm VAN DER F*** und der 27-jährige Schlosser Rupert L*** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB, L*** als Beteiligter gemäß § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt. Darnach haben sie i…
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten VAN DER F***: Dieser Angeklagte stützt seine Beschwerde auf die Z 3 und 4 des § 281 Abs 1 StPO Aus dem erstbezeichneten Nichtigkeitsgrund macht er geltend, er habe nach der Urteilsverkündung erfahren, daß der Vorsitzende des Schöffengerichtes während einer …