JudikaturJustizRS0099217

RS0099217 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juni 2021

Anträge, die sich nicht bloß auf das Verfahren als solches beziehen, sondern über die erst in der Endentscheidung selbst abzusprechen ist - wie hier: auf eine vom Angeklagten angestrebte Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB - können niemals zur Grundlage einer Verfahrensrüge genommen werden.

Entscheidungen
3