JudikaturJustizRS0099178

RS0099178 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. März 2022

Wurde der Beweisantrag nur in einem vor der Hauptverhandlung eingebrachten schriftlichen Beweisantrag, nicht aber in der Verhandlung selbst gestellt, ist dem Beschwerdeführer die Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes nach § 281 Z 4 StPO verwehrt.

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