Spruch Der Berufung des Angeklagten wird teilweise Folge gegeben und die über ihn (bereits als Zusatzstrafe) verhängte Freiheitsstrafe gemäß §§ 31, 40 StGB. unter weiterer Bedachtnahme auf das Urteil des Bezirksgerichtes Schwechat vom 8.Oktober 1980, GZ. U 625/80-8, auf 6 1/2 (sechseinhalb) Monate herabges…
Text Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB. schuldig erkannt wurde, ist vom Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 12.August 1981, GZ. 10 Os 120/81-6, schon in nichtöffent…
Rechtliche Beurteilung Beiden Berufungen kommt teilweise Berechtigung zu. Für eine vom Angeklagten als Milderungsgrund reklamierte 'Provokation durch die Gegenseite' bieten die schöffengerichtlichen Konstatierungen allerdings keinen Raum. Die vom Erstgericht in Ansehung der (berücksichtigten) Verurteilung wegen § 289 StGB…