Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mag. Herbert K***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3, 148 zweiter Fall, 12 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er mit dem Vorsatz, sich und Dritte durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmä…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 3, Z 4, Z 5, Z 5a, Z 9 lit a und Z 11 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, der keine Berechtigung zukommt. Keine Verletzung einer von § 281 Abs 1 Z 3 StPO in taxativer Aufzählung (RIS-Justiz RS0099118; Ratz , WK StPO § 281 Rz 193) erfasst…