JudikaturJustizRS0099092

RS0099092 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. März 2016

1. Ein angebotener Alibibeweis darf nur dann abgelehnt werden, wenn sich aus dem Verfahren zweifelsfrei ergibt, daß er keinesfalls zum Erfolg führen kann.

2. Eine vorgreifende Beweiswürdigung ist unzulässig (Erstgericht hatte zwar die Bestätigung der Behauptung des Angeklagten seitens der beantragten Zeugin als möglich in Betracht gezogen, aber die Beurteilung einer solchen Aussage als "Frage der Beweiswürdigung" abgetan und den Beweisantrag abgelehnt).

Entscheidungen
33