Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde, die Berufung gegen den Ausspruch über die Schuld und der Antrag auf außerordentliche Wiederaufnahme werden zurückgewiesen. Der Beschwerde wird nicht Folge gegeben. Zur Entscheidung über die Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe werden die Akten dem Oberlandesgerich…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Herbert G***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er von 27. April bis 6. Mai 2009 in Eisenstadt als zuständiger Richter in der Rechtssache der Klägerin Ingrid S***** gegen die Beklagte Ge**…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus § 281 Abs 1 Z 1, 3, 4, 5, 5a, 8, „9“ (lit a und b) und 10 sowie § 281a StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten ist nicht im Recht. Entgegen der Besetzungsrüge (Z 1) begründet der Umstand, dass die Vorsitzende des Schöffengerichts das Urteil anhand eines Entscheidungsen…