Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung wegen des Ausspruchs über die Strafe werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten fallen die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahr…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde A***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (II) sowie jeweils mehrerer Vergehen der fortgesetzten Gewaltausübung nach § 107b Abs 1 StGB (I) und der Körperverletzung nach §§ 15, 83 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt. Danach hat er in T***…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die aus § 281 Abs 1 Z 1, 4 und 8 StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten. Ihrer Erledigung sei vorangestellt, dass seit der Fällung des angefochtenen Urteils sowohl § 107b Abs 3 bis Abs 4 StGB neu gefasst als auch § 201 Abs 1 StGB (in Form einer Anhebung des Stra…