JudikaturJustizRS0099080

RS0099080 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Dezember 1991

Abweisung eines Antrages auf Aufzeichnung der Aussagen und Vorträge gemäß § 271 Abs 4 in Verbindung mit § 291 letzter Satz StPO mangels Möglichkeit der Beiziehung eines geeigneten Stenographen in absehbarer Zeit (nach ergebnislosen Anfragen beim Leiter des parlamentarischen Stenographendienstes und beim österreichischen Stenographenverband).