RS0099080 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Abweisung eines Antrages auf Aufzeichnung der Aussagen und Vorträge gemäß § 271 Abs 4 in Verbindung mit § 291 letzter Satz StPO mangels Möglichkeit der Beiziehung eines geeigneten Stenographen in absehbarer Zeit (nach ergebnislosen Anfragen beim Leiter des parlamentarischen Stenographendienstes und beim österreichischen Stenographenverband).