JudikaturJustizRS0098996

RS0098996 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Oktober 1990

Bei einer Qualifikation nach dem höchsten Wert (hier: § 128 Abs 2 StGB), auch die Qualifikation nach einem geringeren (hier: § 128 Abs 1 Z 4 StGB) zu zitieren ist überflüssig jedoch ohne Nachteil für den Angeklagten.

Entscheidungen
15