Spruch Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die Freiheitsstrafe auf 18 (achtzehn) Monate herabgesetzt; im übrigen wird der Berufung nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB schuldig erkannt wurde, weil er am 25. November 1979 in Schwarzenbach (Bezirk Zwettl, Niederösterreich) an einer fremden Sache, nämlich am Anwes…
Rechtliche Beurteilung Der Berufung kommt teilweise, und zwar insoweit Berechtigung zu, als damit eine Herabsetzung des Strafmaßes begehrt wird. Der durch die Straftat entstandene Schaden ist zwar, nach einem absoluten Maßstab gemessen, gewiß sehr hoch, doch kommt diesem Erschwerungsgrund angesichts der mit Delikten diese…