RS0098949 – OGH Rechtssatz
RS0098949 – OGH Rechtssatz
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Nichtigkeit nach § 281 Z 4 StPO kann nicht geltend gemacht werden, wenn das Gericht den Antrag des Verteidigers abgewiesen hat, den nach § 234 StPO aus der Sitzung entfernten Angeklagten wieder zuzulassen (so schon RZ 1936,204).