Spruch I. Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. II. Aus deren Anlaß wird gemäß § 290 Abs 1 StPO das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Strafausspruch hinsichtlich der Angeklagten I***** aufgehoben und gemäß § 288 Abs 2 Z 3 StPO im Umfang der Aufhebung in der Sache selbst erk…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche und einen Vorbehalt gemäß § 263 Abs 2 StPO enthält, wurden Albert K***** der Verbrechen der versuchten Brandstiftung nach §§ 15, 169 Abs 1 und Abs 2 StGB als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB (A 1), d…
Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil bekämpfen beide Angeklagten mit getrennt ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerden; die des Erstangeklagten wird auf die Gründe des § 281 Abs 1 Z 4, 5 und 9 lit a StPO gestützt, jene der Zweitangeklagten auf die Z 5, 5a, 9 lit a und 9 lit b der zitierten Gesetzesstelle. Zur Nichtigkeitsbe…