Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, dahin ergänzt, daß gemäß § 263 Abs. 2 StPO dem öffentlichen Ankläger die selbständige Verfolgung des Angeklagten Erwin M*** wegen des in der Anzeige des Dr. Herbert P***, ON 45=51, geschildert…
Text Gründe: In das gegen den am 10.Jänner 1935 geborenen Kaufmann Erwin M*** auf Grund der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vom 13.März 1987 zunächst nur wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 und 15 StGB geführte Strafverfahren…
Rechtliche Beurteilung Schon der Vorwurf der Nichterledigung der Anklage ist berechtigt. Nach dem klaren Wortlaut des § 263 StPO hat das Gericht nach einer Ausdehnung der Anklage in der Hauptverhandlung drei Möglichkeiten: die sofortige gemeinsame Erledigung der schriftlichen und der mündlich ausgedehnten Anklage mit Urte…