RS0098747 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Vereinbarung, die gemeinsame Liegenschaft bis zum Ableben eines Teilhabers nur im Fall der Not zu verkaufen, um sie dauernd den Freizeitzwecken der Teilhaber zu erhalten, bedeutet im Hinblick auf die Dauer und die Widmung die Verpflichtung zur Fortführung der Gemeinschaft.