Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in der rechtlichen Beurteilung des im Schuldspruch umschriebenen Sachverhaltes als Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18. Februar 1931 geborene Gelegenheitsarbeiter Josef Ernst A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall und 15 StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit von En…
Rechtliche Beurteilung Gegen dieses Urteil wendet sich die Staatsanwaltschaft Linz mit einer auf den Nichtigkeitsgrund der Z 10 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, in deren Ausführung sie bemängelt, daß das Erstgericht das inkriminierte Verhalten des Angeklagten bloß der Qualifikation des § 148 erster …