JudikaturJustizRS0098618

RS0098618 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 1965

Die Versagung einer Strafumwandlung nach dem § 265 c StPO kann nie mit Nichtigkeitsbeschwerde, sondern immer nur mit Berufung angefochten werden. Über die Voraussetzungen für die Strafumwandlung nach der Z 3 dieser Gesetzesstelle.