RS0098618 – OGH Rechtssatz
RS0098618 – OGH Rechtssatz
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Die Versagung einer Strafumwandlung nach dem § 265 c StPO kann nie mit Nichtigkeitsbeschwerde, sondern immer nur mit Berufung angefochten werden. Über die Voraussetzungen für die Strafumwandlung nach der Z 3 dieser Gesetzesstelle.