Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch der Angeklagten Maria F***** (A I und B des Urteilssatzes), demgemäß auch im Strafausspruch über die Genannte (einschließlich des Ausspruchs über die Vorhaftanrechnung) sowie im A…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Angeklagte Maria F***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 15 StGB schuldig erkannt, weil sie in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit Gabor…
Rechtliche Beurteilung Dementgegen wird in der Beschwerde mit Recht darauf hingewiesen, daß Istvan K***** in der Hauptverhandlung die Beschwerdeführerin keinesfalls belastet, sondern angegeben hat, daß diese von solchen Diebstählen keine Kenntnis hatte (S 355), vielmehr davonlief, als sie bemerkte, daß er ein Auto aufbrec…