Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Dem Angeklagten fallen die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Werner Friedrich C***** des Verbrechens des versuchten Totschlags nach §§ 15, 76 StGB schuldig erkannt, weil er am 3. Februar 1999 in Attersee sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung da…
Rechtliche Beurteilung Zu beiden Nichtigkeitsgründen macht die Beschwerde geltend, die gegen ausdrücklichen Widerspruch des Verteidigers (S 106 f/II) beschlossene (Z 5) und tatsächlich in der Hauptverhandlung erfolgte (Z 4) Vorführung des Videofilms über die an Ort und Stelle am 24. März 1999 stattgefundene Tatrekonstruk…