RS0098182 – OGH Rechtssatz
RS0098182 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei Bestellung eines Armenvertreters für das Rechtsmittelverfahren muß dem Armenvertreter das Bestellungsdekret (StPO-Form Nr 94) spätestens mit der Urteilsausfertigung zugestellt werden.