Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten werden verworfen. Hingegen wird der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, hinsichtlich der Angeklagten Julian Josef M*** und Adolf S*** in der Nichtannahme gewerbsmäßiger Bege…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 4.Jänner 1939 geborene Julian Josef M***, der am 27.April 1936 geborene Adolf S*** und der am 7.Mai 1951 geborene Leopold H*** des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch (und mit Waffen) nach §§ 15, 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1,…
Rechtliche Beurteilung Zu den Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten: Den erstbezeichneten Nichtigkeitsgrund (Z 3) erblicken die (drei) Beschwerdeführer darin, daß es der Vorsitzende des Schöffensenates verabsäumt habe, in Befolgung der Vorschrift des § 250 StPO die in der Hauptverhandlung abgesondert vernommenen Angekl…