JudikaturJustizRS0098146

RS0098146 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. März 2014

Daß ein vom Gericht beigezogener Sachverständiger schon in anderen Verfahren über denselben Angeklagten ein (gleichlautendes) Gutachten abgegeben hat, kann nicht als ein "erheblicher" Einwand im Sinne des § 120 StPO angesehen werden.

Entscheidungen
5