JudikaturJustizRS0097977

RS0097977 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 1989

Ein Verstoß gegen die - die Vorladung von Zeugen und Sachverständigen betreffende - Bestimmung des § 221 Abs 1, letzter Satz, StPO steht nicht unter Nichtigkeitssanktion.

Entscheidungen
2