Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Die Schuldberufung wird zurückgewiesen. Im übrigen wird der Berufung nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO. fallen dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem - auf den Wahrspruch der Geschwornen beruhenden - angefochtenen Urteil wurde Johann A des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 (Abs. 1), 143 (zweiter Fall) StGB. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 25.April 1980 in Amstetten ein Messer in der Hand hielt und Hubert B …
Rechtliche Beurteilung Der auf die Z. 4, 6 und 12 des § 345 Abs. 1 StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerde kommt keine Berechtigung zu. Zu Unrecht rügt der Beschwerdeführer unter dem erstgenannten Nichtigkeitsgrund, daß seinem Verteidiger die achttägige Vorbereitungsfrist des § 221 Abs. 1 StPO. nicht zur Verfügung stand, …