Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in den Punkten II 4 und III 1 bis 4 ebenso wie im Strafausspruch aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung im Umfang der Aufhebung an das Erstgericht zurückv…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13. Mai 1925 geborene Frächter Helmut F*** des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG. schuldig erkannt (irrig auch nach "Abs 3 lit a und b", denn § 33 Abs 3 FinStrG. enthält bloß Legaldefinitionen, die Tatbestände sind in den Ab…
Rechtliche Beurteilung Soweit der Beschwerdeführer in seiner Verfahrens- (Z. 4), Mängel- (Z. 5) und Tatsachenrüge (Z. 5 a), wobei er inhaltlich auch Feststellungsmängel (Z. 9 lit a) aufzeigt, die in den Punkten II 4 und III enthaltenen Schuldsprüche angreift, kann ihm nicht entgegengetreten werden. Zum Schuldspruch II 4, …