JudikaturJustizRS0097649

RS0097649 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 2009

Gegenstand der Anklage ist die Beteiligung des Angeklagten an einem bestimmten Vorfall, den der Anklagetenor individualisiert, die Anklagebegründung aber - erzählend - konkretisiert.

Entscheidungen
28