JudikaturJustizRS0097616

RS0097616 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. November 1969

Die Erklärung des Widerrufes des in der Hauptverhandlung abgelegten Geständnisses im Nichtigkeitsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof ist als Neuerung unbeachtlich.