JudikaturJustizRS0097599

RS0097599 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. März 1977

Die Tatsache, daß anläßlich der Vernehmung eines Zeugen durch die Gendarmerie (den UR) kein "geprüfter" Dolmetsch beigezogen wurde, unterliegt der Beweiswürdigung bei Verlesung und Verwertung der diesbezüglichen Protokolle.