JudikaturJustizRS0097416

RS0097416 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juli 2014

Über Ersatzansprüche nach § 394 EO entscheidet ausschließlich das Sicherungsgericht. In einem Erkenntnisverfahren können sie auch nicht aufrechnungsweise geltend gemacht werden.

Entscheidungen
7