JudikaturJustizRS0097242

RS0097242 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 1972

Die Parteien haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Anwesenheit und Mitwirkung bei der Vorbereitung des Gutachtens eines Sachverständigen (Ausschluß der Parteiöffentlichkeit bei der Vorbereitung des Sachverständigengutachtens).