Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet. Dem Angeklagten Gerhard S***** fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) Gerhard S***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren sowie als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 130 (richtig:) zweiter und dritter Fall StGB schuldig erkannt, weil er (zusammengefasst dargestell…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 5, 5a, 9 lit a und 10 des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Gerhard S***** geht fehl. Soweit die Mängelrüge (Z 5) danach trachtet, das von der angefochtenen Entscheidung (ua) begründend herangezogene (US 26) umfassende Geständnis des Beschwerdeführers…