Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Punkt 2. der Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der fünftbeklagten Partei die mit insgesamt S 23.662,09 (darin S 3.943,68 USt) bestim…
Text Begründung: Die vom klagenden Masseverwalter vertretenen Gemeinschuldner und die Beklagten sind teils Gründer einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und teils die Universalrechtsnachfolger der Gründer. Sie sind zu unterschiedlichen Anteilen Miteigentümer verschiedener Liegenschaften, zu deren geme…
Rechtliche Beurteilung Ungeachtet dieses Ausspruches ist zunächst darauf hinzuweisen, daß für Entscheidungen, mit denen die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichtes statt eines Schiedsgerichtes bejaht wird, der Rechtsmittelausschluß des § 45 JN nicht gilt (SZ 58/60). Der Rekurs der Beklagten ist auch im Sinne des § 528 …