JudikaturJustizRS0096995

RS0096995 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Mai 2003

Keine Ablehnung eines ganzen Senates ohne Anführung der Namen der betroffenen Richter. Daß sich ein Richter oder ein ganzer Senat zu einer bestimmten Gesetzesauslegung bekennt, kann selbst dann keinen Befangenheitsgrund bilden, wenn diese Auslegung des Gesetzes vom Antragsteller als unrichtig angesehen würde.

Entscheidungen
9