Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wird verworfen. Hingegen wird der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Folge gegeben und gemäß § 288 Abs. 2 Z. 3 StPO. in der Sache selbst erkannt: Gemäß § 20 Abs. 2 StGB. wird Ing. Franz A zur Zahlung eines Geldbetrags von 18.500 (achtzehntausendf…
Text Gründe: Der am 14.Dezember 1942 geborene Bundesbeamte Oberrevident Franz A wurde des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien als leitendes Bauaufsichtsorgan der BUNDESGEBöUDEVERW*** I für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäfte…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten war daher zu verwerfen. Zur Beschwerde der Staatsanwaltschaft: Die Voraussetzungen für den Ausspruch des Verfalls nach § 20 Abs. 1 StGB. (und für die Auferlegung eines an dessen Stelle tretenden Geldbetrags: § 20 Abs. 2 StGB.) wurden vom Erstgericht mit der…