JudikaturJustizRS0096837

RS0096837 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. April 1999

Ob die durchgeführten Erhebungen zur Beurteilung aller für die Entscheidung maßgeblichen Umstände ausreichen, ist der freien Beweiswürdigung nur insoferne entrückt (und damit einer Anfechtung nach § 33 StPO zugänglich), als es darum geht, ob dem Grundsatz des beiderseitigen Gehörs in einer der Erforschung der materiellen Wahrheit dienlichen Weise Rechnung getragen wurde.

Entscheidungen
24