Spruch Die Strafverfügung des Bezirksgerichtes Linz vom 6.November 1991, GZ 19 U 110/91-5, mit der Ottilie O***** des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, verletzt das Gesetz in der Bestimmung des § 460 StPO. Diese Strafverfügu…
Text Gründe: Mit (in Rechtskraft erwachsener) Strafverfügung des Bezirksgerichtes Linz vom 6.November 1991, GZ 19 U 110/91-5, wurde die am 23.November 1942 geborene Ottilie O***** des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, die aller…
Rechtliche Beurteilung Die Strafverfügung des Bezirksgerichtes Linz steht mit dem Gesetz nicht im Einklang: Die Erlassung einer Strafverfügung, ohne dem (oder der) Beschuldigten vorerst Gelegenheit zu einer Stellungnahme zum Tatverdacht - sei es im Rahmen sicherheitsbehördlicher Vorerhebungen, sei es durch gerichtliche …