Spruch Das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 19. Mai 2008, GZ 054 E Hv 222/07x 18, verletzt im Adhäsionserkenntnis, mit welchem der Verurteilte Wolfgang S***** zur Zahlung eines Betrags von 16.000 EUR an die Privatbeteiligte Marie Therese S***** verpflichtet wurde, das Gesetz in den Best…
Text Gründe: Mit (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 19. Mai 2008, GZ 054 E Hv 222/07x 18, wurde Wolfgang S***** des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 21. März 2006 in Wien mit dem Vorsatz, sich durch da…
Rechtliche Beurteilung Das Adhäsionserkenntnis steht - wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend ausführt - mit dem Gesetz nicht im Einklang. Verfügt das Opfer einer Straftat in Ansehung ihm aus dieser entstandener Schäden bereits über einen (rechtskräftigen zi…