JudikaturJustizRS0096569

RS0096569 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 2024

Die Manuduktionspflicht wird gegenüber einem durch einen Verteidiger vertretenen Angeklagten erst dann aktuell, wenn der Verteidiger erkennbar versagt (Mayerhofer Rieder StPO 3.Auflage § 3 Entscheidung 175, 177, 178; Bertel, Die Fürsorgepflicht des Richters, AnwBl 1977,159).

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