RS0096552 – OGH Rechtssatz
RS0096552 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wird eine strafbare Handlung erst durch die Zusammenrechnung der Schäden aus mehreren strafbaren Handlungen zum Verbrechen, ist als Tatort der Ort, an dem die strafbare Handlung die Verbrechensqualifikation erreichte, anzusehen. Es ist daher jener Gerichtshof für die Verfolgung der gesamten Tathandlungen zuständig, in dessen Sprengel jene Tathandlung gesetzt wurde, die durch die Zusammenrechnung der Übertretungen zum Verbrechen wurde.