JudikaturJustizRS0096483

RS0096483 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juni 2014

Eine Manuduktionspflicht des (beisitzenden) Richters (eines Schöffengerichtes) gegenüber anwaltlich vertretenen Beschuldigten (Angeklagten) besteht nicht. Nur wenn der Verteidiger offensichtlich versagt, muß das Gericht dem Beschuldigten helfen.

Entscheidungen
3