Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO fallen den Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden, teilweise abweichend von der Anklage, der am 30.April 1947 geborene Kraftfahrer Ludwig A - neben anderen Straftaten, und zwar dem Vergehen der fahrlässigen Krida nach den §§ 159 Abs. 1 Z 1 und 2, 161 Abs. 1 StGB und dem Vergehen nach dem § 114 Abs. 1 und …
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Erstangeklagten Ludwig A: Der Beschwerdeführer vermeint zunächst eine Nichtigkeit nach dem § 281 Abs. 1 Z 5 StPO bewirkende Undeutlichkeit und Widersprüchlichkeit der Urteilsgründe darin zu erblicken, daß sich ihnen nicht entnehmen lasse, weshalb in dem schon vor dem 1…