JudikaturJustizRS0095978

RS0095978 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Mai 1984

Es kommt weder auf den technischen Stand noch auf die Modalitäten der Handhabbarkeit der Kampfmittel an, sofern sie nur grundsätzlich einsatzfähig und verwendbar sind (hier zu kleinkalibrigen Schußwaffen in Kugelschreiberform).

Entscheidungen
3