JudikaturJustizRS0095968

RS0095968 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. September 2017

§ 299 Abs 3 StGB verlangt nicht Handeln ausschließlich zur Selbstbegünstigung, es genügt, wenn der Täter auch nur zum Teil sich selbst (mitbegünstigen) begünstigen wollte.

Entscheidungen
5