JudikaturJustizRS0095938

RS0095938 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 2014

"Bevölkerung" ist die Einwohnerschaft eines Gebiets (Bundesgebiet oder Teile hievon: Länder, Bezirke, Gemeinden). "Großer Personenkreis" ist eine nicht durch den Wohnsitz begründete Ansammlung von Menschen (etwa auf einem Bahnhof, auf einem Flugplatz oder aus Anlaß von politischen, religiösen, sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen). Kleine Personengruppen wie eine Dorfgemeinschaft, mehrere Familien oder ähnlich geringe Personenmehrheiten scheiden als Schutzobjekte aus.

Entscheidungen
4