Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht verwiesen. Mit ihren Berufungen werden die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte auf diese Entscheidung verwiesen.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang Z***** des Vergehens des versuchten Landzwangs nach §§ 15, 275 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 19. Dezember 2001 in Wien dadurch, dass er um 9.05 Uhr beim Polizeinotruf 133 anrief und ankündigte, im "Zentrum Simmering" werde in einer Stunde…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft den Schuldspruch mit einer auf § 281 Abs 1 Z 10 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der Berechtigung zukommt. Wie die Subsumtionsrüge der Sache nach zutreffend ausführt, sind dem Schöffenurteil keine tauglichen Feststellungen zu entnehmen, die eine Beurteilung ermöglichen…