JudikaturJustizRS0095840

RS0095840 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Dezember 2022

Eine Unterstützung in erheblicher Weise im Sinne des § 279 Abs 1 StGB letzter Fall kann auch dann vorliegen, wenn die im Sinne der bewaffneten Verbindung entfalteten Tätigkeiten sich erst in ihrer Gesamtheit als erhebliche Unterstützung darstellen.

Entscheidungen
3