Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, welches im übrigen - und zwar auch im Ausspruch nach § 38 StGB - unberührt bleibt, im Schuldspruch laut Pkt IV. und gemäß § 290 Abs 1 StPO außerdem in jenem laut Pkt I. 2. des Urteilssatzes insoweit, als er die darnach…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johannes A der Verbrechen (I.) des schweren Diebstahls (in zwei Fällen, Pkt I. 2., und) durch Einbruch (in einem dritten Fall, in bezug auf einige Sachen unbekannten Wertes, Pkt I. 1.) nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB sowie (VII.) der Desertio…
Rechtliche Beurteilung Die in Ansehung dieses Schuldspruchs der Sache nach unter dem Aspekt einer Undeutlichkeit und offenbaren Unzulänglichkeit der Urteilsbegründung erhobene Mängelrüge (Z 5) geht daher fehl. Nicht gesetzmäßig ausgeführt aber ist die Rechtsrüge (Z 10) zum Faktum VII., mit der sich der Beschwerdeführer üb…