JudikaturJustizRS0095814

RS0095814 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Oktober 1974

Das Auslegen von Tellereisen, noch dazu in Kenntnis, daß dies gesetzlich verboten ist, kann, wenn sich ein Tier im Eisen fängt und erst nach qualvollem Leiden befreit werden kann, als Vorsatzdelikt durchaus den Tatbestand des § 524 Abs 1 StGB (in Hinkunft § 222 Abs 1 StGB) verwirklichen.