JudikaturJustizRS0095807

RS0095807 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 1984

"Rohe Mißhandlung" = ein gegen den Körper und das Wohlbefinden des Tieres gerichteter Angriff, bei dem aus Ausmaß und Intensität und der dem Tier zugefügten Schmerzen auf eine nicht zu rechtfertigende Roheit des Täters geschlossen werden kann.

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